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Solardachpflicht für Bremen kommt: Senat startet Gesetzgebungsverfahren

© Bill Mead/Unsplash

Bremen geht den nächsten Schritt zur “Solardachpflicht” und damit in Richtung Klimaneutralität. In dieser Woche beginnt die öffentliche Anhörung zum ersten Entwurf des Bremischen Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) zur Stromerzeugung aus Solarenergie (BremSolarG). Nach Vorstellung des Bauressorts soll das Gesetz ab Mai in Kraft treten.

Der Entwurf besagt, dass bei Neubauten auf 70 Prozent der geeigneten Dachfläche PV-Anlagen installiert werden müssen. Bei Bestandsgebäuden sollen Eigentümer*innen im Falle einer grundlegenden Sanierung des Daches künftig 50 Prozent der geeigneten Fläche für PV-Anlagen nutzen. Auch neu angelegte Parkplätze mit mehr als 25 Stellplätzen sollen zu mindestens 60 Prozent überdacht und mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.

Mehr Solarausbau für mehr Klimaschutz

Damit folgt der Gesetzesentwurf einer Empfehlung der Bremer Klima-Enquetekommission mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen im Land Bremen drastisch zu reduzieren und bis 2038 Klimaneutralität zu erreichen. Damit das gelingt, muss der klimaschädliche, mit fossilen Energieträgern erzeugte Strom durch erneuerbare und saubere Energien ersetzt werden. In eng bebauten Gebieten wie Bremen ist hierfür Solarstrom besonders geeignet – wenn alle geeigneten Flächen genutzt werden.

Nicht nur für das Klima, sondern auch für die betroffenen Hausbesitzer*innen sollen sich die neuen Regelungen lohnen, da sich die Installation einer Solarstromanlage oft bereits nach einigen Jahren amortisiert.

Um abzuschätzen, ob sich das eigene Hausdach für eine Solaranlage eignet, können Immobilienbesitzer*innen das Solarkataster nutzen.

Ab wann gilt die Solardachpflicht?

Nach der Vorstellung des Gesetzesentwurfs haben nun die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, ihre Anpassungswünsche in die Vorlage einzubringen. Am 26. April stimmt die Bürgerschaft darüber ab, sodass das neue Gesetz ab Mai in Kraft treten kann.

Klar ist aber, dass es natürlich Übergangsfristen, Ausnahmen, Anrechnungsmöglichkeiten sowie Befreiungstatbestände geben wird. Im nächsten Schritt werten wir die Ergebnisse der Anhörung aus, passen den Entwurf entsprechend an und geben ihn dann in die politischen Gremien. Um den Planenden, Bauenden und Eigentümerinnen und Eigentümer die Umsetzung der Bremer Solarpflicht zu erleichtern, wird der der Senat nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Informations- und Beratungsangebote schaffen. Wir lassen hier niemanden alleine. Mit dem Klima Bau Zentrum in der Innenstadt haben wir zum Beispiel bereits eine Beratungsstelle geschaffen, wo sich Bürgerinnen und Bürger über Förderungsmöglichkeiten sowie technische Umsetzungswege zum Thema Solarenergie informieren können.

Dr. Maike Schaefer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau.

Wer kann mich beraten?

HIER können Hausbesitzer*innen, Unternehmen und Institutionen einen kostenfreien Beratungstermin zum Thema Photovoltaik vereinbaren.

HIER kommen Sie zur Website des Klima Bau Zentrums von energiekonsens, das ein umfassendes Beratungsangebot zum nachhaltigen Bauen direkt in der Innenstadt anbietet.