Zum Inhalt springen
Ölheizkessel
© Martin Rospiek

Förderung für den Ersatz von Ölheizkesseln

Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bezuschusst die Umstellung von Ölheizkesseln im Land Bremen.

Gefördert wird der Ersatz von Ölheizkesseln durch:

  • eine Wärmeversorgung mit Nah- oder Fernwärme auf der Basis von Kraft-Wärme-Kopplung,
  • Wärme aus der Abfallverbrennung oder Abwärme
  • Gas-Brennwerttechnik in Kombination mit solarthermischer Warmwasserbereitung oder solarthermischer Heizungsunterstützung
  • Heizkessel auf Basis von Holzpellets oder Holzhackschnitzeln

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:

  • Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Grund-/Gebäudeeigentümer oder als sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie als Mieter und Pächter.
  • Das Gebäude steht im Land Bremen.

So stellen Sie einen Antrag

Die Antragsunterlagen bestehen aus einem Antragsformular mit den Angaben zum Antragsteller sowie zum Gebäude und Wärmeerzeuger. Außerdem ist ein Angebot einer Installationsfirma über die geplante neue Anlage beizufügen. Wenn eine Förderung für eine Biomasseanlage oder eine kombinierte Gas-Brennwertheizung mit einer Solarthermieanlage beantragt wird, ist zudem die Förderzusage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beizufügen.

Senden Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular bitte an das jeweilige swb-Kundencenter in Bremen oder Bremerhaven. Hier erhalten Sie auch telefonisch Auskunft und Beratung.

Adressen

swb Vertrieb Bremen GmbH:
swb-Kundencenter
Domshof / Schüsselkorb 3
28078 Bremen

(0421) 359 2658

swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG:
swb-Kundencenter
Bürgermeister-Smidt-Str. 49
27568 Bremerhaven

(0471) 477-2222