Zum Inhalt springen
Wärmepumpe steht in Vorgarten
© energiekonsens

Förderprogramm Heizungstausch

Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft bezuschusst die den Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sowie den Ersatz von elektrischen Widerstandsheizungen in bestehenden Gebäuden.

Gefördert wird der Ersatz von fossilen Brennstoffen durch:

  • Solarthermische Anlagen
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
  • Anschluss an ein Gebäudenetz
  • Anschluss an ein Wärmenetz

Wer kann Anträge stellen?

  • Pivatpersonen als Gebäudeeigentümer*innen, Mieter*innen und Pächter*innen.
  • Das Gebäude steht im Land Bremen.

So stellen Sie einen Antrag

Wichtig zu wissen!

Der Antrag für eine Förderung nach dem Förderprogramm „Heizungstausch“ muss vor dem Antrag auf die Bundesförderung gestellt werden.

Mit dem jeweiligen Vorhaben darf erst nach Vorliegen der Förderzusage des Landes Bremen begonnen werden, sofern kein vorzeitiger Vorhabensbeginn beantragt wurde.

Die Bremer Förderung für Solarthermische Anlagen, elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Anschluss an ein Gebäudenetz und Anschluss an ein Wärmenetz kann nur in Anspruch genommen werden, wenn auch ein Förderantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für diese Anlagen gestellt wurde und eine Förderzusage dafür vorgelegt wird.

Ablauf Antragsstellung

Adressen

Antragsformulare und Förderbestimmungen

Internet: umwelt.bremen.de/klima/klimaenergie/waermewende

Für Antragsteller aus Bremen:

swb-Kundencenter Domshof
Schüsselkorb 3
28195 Bremen
Tel. (0421) 359-3590
E-Mail foerderungen@swb.de

Für Antragsteller aus Bremerhaven:

swb Kundencenter Bremerhaven
Bürgermeister-Smidt-Str. 49
27568 Bremerhaven
Tel. (0471) 477-1111
E-Mail foerderungen@swb.de